Feier zum 10-jährigen Jubiläum
am 15.06.2024 in Regensburg
Über 100 Pfarrsekretärinnen und zahlreiche Ehrengäste trafen sich am Samstag 15. Juni in Burgweinting St. Franziskus um das
zehnjährige Bestehen des Berufsverbandes zu feiern. Zu Beginn der Feierlichkeiten zelebrierte Bischof Dr. Rudolf Voderholzer mit Generalvikar Dr. Roland Batz und geistlichem Beirat des
Berufsverbands Pfarrer Adolf Schöls ein Pontifikalamt. Der Bischof würdigte die Verdienste und das Engagement aller Pfarrsekretärinnen und -sekretäre. Musikalisch gestaltet wurde die Feier vom
Vokalensemble "Passero" unter der Leitung von Karl-Heinz Liebl mit Diakon Thomas Steffl an der Orgel. Unter den zahlreichen Gästen befanden sich auch Archiv- und Bibliotheksdirektorin, Dr.
Camilla Weber und die Ordinariatsrätin Anja Meier-Eisch aus dem Ordinariat.
Nach dem feierlichen Gottesdienst wurden die Gäste bei einem Sektempfang im stimmungsvollen Ambiente des
Innenhofs des Pfarrheims der Pfarrei St. Franziskus begrüßt.
Vorsitzende Gabi Ludwig bedankte sich für das zahlreiche Erscheinen und gab einen Rückblick auf 10 Jahre Berufsverband, die
Anfänge seit der Gründung am 13. Juni 2014 und die erreichten Ziele. Von der Einführung der Schulungen über die Vernetzung in den Dekanaten bis hin zur Erstellung des
Handbuchs.
Zur Stärkung konnten sich die Gäste am deftigen Buffet oder der Jubiläumstorte bedienen. Fördermitglied Sabine Knogl gab noch einen Sketch über das "Pfarrbüro der Zukunft" zum Besten. Auch der Austausch unter den Mitgliedern kam nicht zu kurz.
10 JAHRE BERUFSVERBAND - WIE ALLES BEGANN
Die Stellwand wurde erstellt von Christine Sollfrank
INTERN: Protokoll zur 8. ordentlichen
Mitgliederversammlung am 20.04.2023 in Regensburg/Burgweinting unter "Infos der Vorstandschaft"
INTERN: Jahresbericht der Vorstandschaft 30.04.2022 bis 19.04.2023
Formular zur Übertragung der Siegelführung
Das Bischöfliche Ordinariat hat in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband ein offizielles Formular zur Übertragung der Siegelberechtigung erarbeitet. Damit ist es zukünftig möglich, auch der Pfarrsekretärin/dem Pfarrsekretär die Siegelführung für einige Amtshandlungen zu übertragen. Außer in den genannten Punkten obliegt die Ausübung der Siegelführung weiterhin ausschließlich der siegelberechtigten Person gemäß § 4 Abs. 2 der Siegelordnung für das Bistum Regensburg.