Das Pfarrbüro ist ein Ort der Information und Verwaltung. Es ist eine Kontakt- und Anlaufstelle für Pfarrgemeindemitglieder und sonstige Besucher mit den unterschiedlichsten Bedürfnissen und
Anliegen. Deshalb unterscheidet sich das Berufsbild wesenlich vom allgemeinen Beruf der Sekretärin/des Sekretärs, von Verwaltungsangestellen oder Schreibkräften.
Der Beruf "Pfarrsekretär/-in" ist kein Lehrberuf. Voraussetzung für die Anstellung sind in der Regel eine solide Schulausbildung und eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf, welcher der Tätigkeit im Pfarrbüro verwandt ist.
Die Pfarrsekretärin/der Pfarrsekretär ist Angestellte/r der jeweiligen Kirchenstiftung.
Der Dienst im Pfarrbüro erfordert Mitdenken, Mithandeln und Mitentscheiden im kirchlichen Bereich. Dies setzt voraus, dass sich die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dem Auftrag Christi
verpflichtet und der Gemeinschaft der Kirche verbunden fühlen. Er unterstützt die pastoralen Dienste in der Pfarrgemeinde und ist daher von besonderer Bedeutung.
Die Pfarrsekretärin / der Pfarrsekretär hat oft den ersten und vielfach auch den alleinigen Kontakt mit den Besuchern des Pfarrbüros. Daher hat die Arbeit im Pfarrbüro eine pastorale
Zielrichtung. Das Pfarrbüro ist die "Visitenkarte" einer Pfarrgemeinde, deshalb ist eine menschenfreundliche Atmosphäre und ein gewinnender Umgang von ganz entscheidender
Bedeutung.
INTERN: Protokoll zur 8. ordentlichen
Mitgliederversammlung am 20.04.2023 in Regensburg/Burgweinting unter "Infos der Vorstandschaft"
INTERN: Jahresbericht der Vorstandschaft 30.04.2022 bis 19.04.2023
Formular zur Übertragung der Siegelführung
Das Bischöfliche Ordinariat hat in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband ein offizielles Formular zur Übertragung der Siegelberechtigung erarbeitet. Damit ist es zukünftig möglich, auch der Pfarrsekretärin/dem Pfarrsekretär die Siegelführung für einige Amtshandlungen zu übertragen. Außer in den genannten Punkten obliegt die Ausübung der Siegelführung weiterhin ausschließlich der siegelberechtigten Person gemäß § 4 Abs. 2 der Siegelordnung für das Bistum Regensburg.