Die Pfarrsekretärin gehört im "Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen (ABD)" zu den kirchenspezifischen Berufen, Beschäftigte im Pfarrbüro.
Hier heißt es im Teil C, 8. Dienstordnung für Beschäftigte im Pfarrbüro:
1 Die Tätigkeit der Beschäftigten im Pfarrbüro stellt einen Verwaltungsdienst in der Kirche dar, der für die Arbeit der pastoralen Dienste in der Gemeinde von besonderer Bedeutung ist.
2 In vielen Fällen haben die Beschäftigten im Pfarrbüro ersten oder alleinigen Kontakt mit Personen, die das Pfarrbüro aufsuchen und somit hat ihre Tätigkeit auch eine pastorale Zielrichtung.
Den gesamten Wortlaut der Dienstordnung finden Sie im ABD in seiner jeweils aktuellen Fassung unter
https://www.onlineabd.de/online-abd/abd?Kat=27421&DatumAuswahl=
Der Beruf "Pfarrsekretär/in" ist kein Lehrberuf, es gibt keine eigene Berufsausbildung für die Tätigkeit im Pfarrbüro. Voraussetzungen sind in der Regel
Die Tätigkeit im Pfarrsekretariat ist sowohl vielseitig als auch anspruchsvoll. Sie erfordert fundierte fachliche Kenntnisse im Bürobereich, die idealerweise in vergleichbaren Berufen erworben wurden. Darüber hinaus wird ein hohes Maß an Interesse am Leben der Pfarrgemeinde sowie die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche vorausgesetzt. Wesentliche Eigenschaften einer Pfarrsekretärin bzw. eines Pfarrsekretärs umfassen:
Die Fähigkeit zur Kooperation mit unterschiedlichen Gremien und Gruppen sowie fundierte Kenntnisse kirchlicher Strukturen sind von wesentlicher Bedeutung. Berufliche Fortbildungen, die vom Berufsverband und der Diözese Regensburg angeboten werden, werden dringend empfohlen.