Hl. Katharina von Siena
Die heilige Katharina vereint Frauen über Konfessionen hinweg und gibt uns Kraft.
Obwohl sie aus einfachen Verhältnissen stammte und kaum eine Bildung hatte, entfaltete sie eine große Wirkkraft und hielt viele Vorträge. Sie hatte schon früh mystische Erfahrungen und lebte zwischen ihrem 12. und 15. Lebensjahr sehr zurückgezogen. Dann aber wandte sie sich den Fragen der Gesellschaft zu und ging nach außen, kümmerte sich um Kranke, half Armen und besuchte Menschen in unsicheren Stadtvierteln von Siena.
Viele Menschen haben sie damals als Ratgeberin aufgesucht. Sie hatte sich ganz in den Dienst Gottes gestellt. Ihre Liebe zu ihm und zu den Menschen hat sich in Werken gezeigt, die sie aufrichtig und selbstlos tat.
Katharina schonte sich nicht und nannte Missstände beim Namen – auch in der Kirche. Sie hat viel Kraft und Mut gehabt, dem Evangelium zu dienen. Sie ist Vorbild für Frauen, die sich in den Pfarreien engagieren. Sie verbindet Frauen und hat den Einsatz für Frieden und Gerechtigkeit vorgelebt.
Sie hat durchgehalten, wenn sie gespürt hat, dass Anliegen richtig und wichtig sind. Visionen durchzusetzen sei damals genauso wichtig gewesen wie heute.
Katharina von Siena, 1347 als 24. Kind einer Färberfamilie in Siena geboren, erregte bereits in sehr jungen Jahren mit ihren öffentlichen Äußerungen zu kirchlichen wie politischen Belangen Aufsehen. Als Analphabetin, die sich den Dominikanerinnen angeschlossen hatte, stand sie in Kontakt mit hohen Amtsträgern, den Papst forderte sie in ungewohnt radikaler und offener Weise dazu auf, sein Exil in Avignon zu beenden, um eine Spaltung der Kirche zu verhindern. Ihr persönlicher sozialer Einsatz für Arme und Ausgegrenzte mobilisierte eine Reihe von Männern und Frauen aus allen Schichten der Gesellschaft, gleichermaßen aktiv zu werden.
Schwer krank starb Katharina im Alter von 33 Jahren am 29. April 1380 nahe der Kirche Santa Maria sopra Minerva in Rom, wo sie auf dem dortigen Friedhof begraben wurde. 1461 wird sie heilig gesprochen, 1970 von Papst Paul VI. zur Kirchenlehrerin erhoben.
Ihr Todestag, der 29. April, wird als Tag des Gedenkens begangen.
Warum hat der Berufsverband sich die Heilige Katharina von Siena zur Patronin gewählt?
Katharina hat in einer Zeit gelebt, die - ähnlich
wie die unsere - sehr schwierig für die Kirche war. In dieser Situation hat Katharina ihr ganzes Vertrauen auf Gott gesetzt. Das hat bei ihr eine unglaubliche Energie und grenzenlosen Mut
freigesetzt.
Auch für uns Pfarrsekretärinnen und -sekretäre ist erreichbar, was bereits Katharinas Herzensanliegen war: in einer nicht einfachen Zeit und in großem Vertrauen auf Gott sowie mit Mut und
Selbstbewusstsein die Kraft für eine konkrete Aufgabe in der Kirche einzusetzen.
Möge die heilige Katharina schützend ihre Hand über die Arbeit unseres Berufsverbandes halten!
ZITATE Katharina von Siena (1347 - 1380)
Sono sangue e fuoco – »Ich bin Blut und Feuer«
(Katharina über sich selbst)
Die Stunde ist kostbar.
Warte nicht auf eine spätere, gelegenere Zeit.
Die Liebe trägt die Seele, wie die Füße den Leib tragen.
Diese Welt ist eine Treppe; der eine steigt hinauf, der andere steigt hernieder
Das Leben besteht aus kleinen Handlungen und die Tugend aus kleinen Siegen.
Gebt euch nicht mit Kleinem zufrieden, Gott erwartet Großes!
Wartet nicht auf die Zeit, denn die Zeit wartet nicht auf euch.
Alles, was uns in diesem Leben gegeben ist,
ist nur zum Gebrauch und als Leihgabe übergeben.
Das sind die drei seligen Tugenden, die in der wahren Liebe gründen: Geduld, Stärke, Beharrlichkeit.
INTERN: Protokoll zur 8. ordentlichen
Mitgliederversammlung am 20.04.2023 in Regensburg/Burgweinting unter "Infos der Vorstandschaft"
INTERN: Jahresbericht der Vorstandschaft 30.04.2022 bis 19.04.2023
Formular zur Übertragung der Siegelführung
Das Bischöfliche Ordinariat hat in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband ein offizielles Formular zur Übertragung der Siegelberechtigung erarbeitet. Damit ist es zukünftig möglich, auch der Pfarrsekretärin/dem Pfarrsekretär die Siegelführung für einige Amtshandlungen zu übertragen. Außer in den genannten Punkten obliegt die Ausübung der Siegelführung weiterhin ausschließlich der siegelberechtigten Person gemäß § 4 Abs. 2 der Siegelordnung für das Bistum Regensburg.